Die auf unserer Internetseite angebotenen Therapieverfahren praktizieren wir in unserer Funktion als Heilpraktiker.

Häufig bestehen Unkenntnis oder Vorbehalte hinsichtlich der medizinischen Kompetenz eines Heilpraktikers.

Die gesetzlichen Grundlagen für die Berufsausübung von Heilpraktikern sind im Heilpraktikergesetz geregelt. Die Ausbildungszeit an einer Heilpraktikerschule liegt in der Regel – je nach Vorkenntnissen – zwischen 2 und 4 Jahren und umfasst überwiegend schulmedizinisches Wissen (Anatomie, Physiologie, Pathologie).

Überprüft wird der Heilpraktiker vom zuständigen Amtsarzt sowohl im schulmedizinischen Wissen als auch in der praktischen Ausübung. Nach erfolgreichem Bestehen der Überprüfungen und dem Erlangen der „Heilpraktikererlaubnis“ sind weitere Fortbildungen und Qualifikationen eine Selbstverständlichkeit.

Während sich die Schulmedizin häufig auf die Bekämpfung der Symptome einer Krankheit konzentriert, geht die Naturheilkunde einen anderen Weg. Das Auffinden der Ursachen einer Erkrankung und deren ganzheitliche Betrachtung sowie Behandlung stehen im Vordergrund. Um für den Patienten ein optimales Behandlungsergebnis zu erreichen, spielt natürlich die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit den einzelnen medizinischen Fachrichtungen eine wichtige Rolle.